Ja, in Deutschland hat ein Finanzvermittler gegenüber seinem Kunden umfassende Informations- und Beratungspflichten. Diese Pflichten ergeben sich hauptsächlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und können sich, je nach Art des vermittelten Produkts, auch aus anderen spezifischen Regelungen wie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Kreditwesengesetz (KWG) ableiten.
Ein Finanzvermittler muss den Kunden insbesondere über alle für die Anlageentscheidung relevanten Umstände informieren. Hierzu zählen insbesondere Risiken, die mit der Anlage verbunden sind. Eine Insolvenz oder finanzielle Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe des Anbieters können erhebliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung und Sicherheit der Anlage haben. Daher ist der Vermittler verpflichtet, seinen Kunden über solche wesentlichen Umstände zu informieren.
Wenn der Vermittler diese Informationspflicht missachtet und den Kunden nicht über eine bekannte Insolvenz innerhalb der Unternehmensgruppe des Anbieters informiert, kann dies als Verstoß gegen seine Beratungs- und Informationspflichten gewertet werden. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen den Vermittler führen.
Es ist daher im Interesse des Vermittlers, stets über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein und diese Informationen an seine Kunden weiterzugeben, um seiner Beratungs- und Informationspflicht gerecht zu werden und mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden.